Donnerstag, 1. Juli 2021

Freiheitsstrafe wegen Betrug bei Corona-Soforthilfe

Das Landgericht Stade (LG) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem ein Steuerpflichtiger im Frühjahr 2020 in 7 Fällen in 4 Bundesländern sog. Corona-Soforthilfen in Höhe von 50.000 € für tatsächlich nicht existente Kleingewerbe beantragte und bekam.

Dabei täuschte er über subventionserhebliche Tatsachen, die in den jeweiligen Antragsformularen in der gebotenen Klarheit als solche bezeichnet waren. Das LG verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergab. Es wurde damit rechtskräftig.

Amann und Jörger PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft
Amann und Jörger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Niederlassung Freiburg
Sonnenschiff
Merzhauser Straße 183
79100 Freiburg
Telefon: +49 (0)761 407688
Email info@amannjoerger.de
Zum Anfahrtsplan

 

 

FIRMENNAME | Vorname Nachname|Tel 0000 - 00 00 00 |www.kundendomain.com|info@kundendomain.com