Sonntag, 1. März 2026

Schonfrist bis Mitte März 2026: Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024

Die Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 endete am 31.12.2025.

Das Bundesministerium der Justiz hat bekanntgegeben, dass Ordnungsgeldverfahren wegen nicht rechtzeitiger Offenlegung von Jahresabschlüssen jedoch erst ab Mitte März 2026 eingeleitet werden. Bis dahin besteht also noch ohne Festsetzung eines Ordnungsgeldes die Möglichkeit, die Offenlegung, wenn auch verspätet, vorzunehmen. Es handelt sich dabei um eine letztmalige Fristverlängerung. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet am 30.4.2026.

 

AJP Amann Jörger Partner

Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft mbB

Amann und Jörger GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 



Niederlassung Freiburg
Neu: Umzug ins V6
Merzhauser Straße 144
79100 Freiburg
Telefon: +49 (0)761 407688
Email info@amannjoerger.de 

 

Mitgliedschaften:

 

 

Niederlassung Rheinfelden
Schwalbenstraße 2 
79618 Rheinfelden
Telefon: +49 (0)7623 966 738-0
Email info@amannjoerger.de

  

 

FIRMENNAME | Vorname Nachname|Tel 0000 - 00 00 00 |www.kundendomain.com|info@kundendomain.com