Mittwoch, 1. Januar 2025

Unfallversicherung – außerhäuslicher Weg zur Essensbesorgung im Home-Office

Eine Unfallversicherung greift bei Unfällen, die während einer versicherten Tätigkeit passieren, unabhängig davon, ob diese im Unternehmen, zu Hause (Home-Office) oder an einem anderen Ort ausgeübt wird.

Ferner fällt auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Auch ein außerhäuslicher Weg zur Nahrungsaufnahme in der Mittagspause ist bei einem im Home-Office arbeitenden und an betriebliche Vorgaben gebundenen Beschäftigten ein versicherter Weg, entschied das Landessozialgericht Bayern.

In dem Fall aus der Praxis arbeitete eine kaufmännische Angestellte aufgrund betrieblicher Anweisungen und Vorgaben im Home-Office. Während ihrer Mittagspause fuhr sie mit dem Auto zu einem nahegelegenen Restaurant, um Essen zum Mitnehmen zu holen. Auf dem Rückweg zu ihrem Home-Office hatte sie einen Verkehrsunfall und erlitt dabei schwere Verletzungen. Das LSG entschied, dass es sich hierbei um einen versicherten Weg handelte.

 

AJP Amann Jörger Partner

Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft mbB

Amann und Jörger GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 



Niederlassung Freiburg
Sonnenschiff
Merzhauser Straße 183
79100 Freiburg
Telefon: +49 (0)761 407688
Email info@amannjoerger.de
Zum Anfahrtsplan

 

 

Mitgliedschaften:

 

 

Niederlassung Rheinfelden
Schwalbenstraße 2 
79618 Rheinfelden
Telefon: +49 (0)7623 966 738-0
Email info@amannjoerger.de

  

 

FIRMENNAME | Vorname Nachname|Tel 0000 - 00 00 00 |www.kundendomain.com|info@kundendomain.com