Unsere Dienstleistungen für Kommunen und kommunale Unternehmen
Doppik: die Kameralistik im kommunalen Rechnungswesen ablösen
Die öffentlichen Verwaltungen sollen in den nächsten Jahren die Rechnungslegung von
der Kameralistik auf die Doppik umstellen. Doppik steht für Doppelte Buchführung in Konten.
Durch den Übergang auf die Doppik kann für die öffentlichen Haushalte neben den reinen
Geldbewegungen auch der Ressourcenverbrauch, der nicht zahlungswirksam ist, z.B.
Wertminderungen von Bauten und Anlagen oder Pensionsverpflichtungen, erfasst werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umstellung auf die Doppik beispielsweise mit
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